Eine psychotherapeutische Behandlung muß beantragt und von ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Vorbereitend für diesen Antrag werden im Regelfall zwei bis fünf Sitzungen notwendig. In dieser Zeit werden wir gemeinsam prüfen, ob wir uns die therapeutische Arbeit miteinander vorstellen können und welches Behandlungsverfahren für Sie geeignet ist.
Ihre berufliche, private und familiäre Situation sollte erlauben, dass Sie nach Bewilligung der Therapie durch die Krankenkasse über den vorgesehenen Zeitrahmen hinweg regelmäßig Ihre Therapiesitzungen wahrnehmen können.